Zians-Haas Rechtsanwälte

Alkoholvergiftung oder Trunkenheit?

17.05.2021

Hinter diesen Begriffen verbergen sich zwei verschiedene strafrechtliche Beschuldigungen mit teils unterschiedlichen Konsequenzen.

- Die Alkoholvergiftung lässt sich objektiv durch eine Atemanalyse oder einen Bluttest feststellen. Sobald die Alkoholkonzentration bei 0,22 mg pro Liter ausgeatmeter Luft (oder 0,5 g pro Liter Blut) liegt, spricht man von einer Alkoholvergiftung.

Anschließend wird unterschieden zwischen:

      - Alkoholvergiftung ersten Grades (unter 0,35 mg/L Atemluft oder unter 0,8 g/L Blut):

In nur seltenen Fällen werden Sie vor das Polizeigericht geladen. Meist genügt es, ein Bußgeld zu zahlen. Es sei denn, Sie sind ein Fahranfänger (Führerschein seit weniger als zwei Jahren).

      - Alkoholvergiftung zweiten Grades (ab 0,35 mg/L Atemluft oder ab 0,8 g/L Blut):

Sie werden in der Regel vor das Polizeigericht geladen und riskieren eine Geldstrafe, eine Arbeitsstrafe, ein Fahrverbot, die Auferlegung von Prüfungen oder sogar in manchen Fällen eine Wegfahrsperre.

- Die Trunkenheit ist ein subjektiver Begriff und beschreibt den Zustand einer Person, die nicht mehr Herr ihrer Sinne ist. Dieser Zustand ist natürlich bei jeder Person unterschiedlich schnell erreicht. Es liegt bei einer Alkoholvergiftung auch nicht zwingend eine Trunkenheit vor.

Die Polizeibeamten achten bei einer Kontrolle auf folgende Anzeichen: unklare Aussprache, unsicherer Gang, Orientierung, Aggressivität, Schläfrigkeit, blutunterlaufene Augen, Erbrechen, unordentliche Kleidung, usw.

Bei Trunkenheit sieht das Polizeigericht meist ein höheres Fahrverbot vor.

Zudem kann eine Trunkenheit auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

 

Bei Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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